Zukunftsweisende Forschung.
Neue Perspektiven.
Wir sind personell und inhaltlich eng mit dem Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling der TU Dortmund verbunden. Prof. Dr. Andreas Hoffjan ist als KVK-Gesellschafter und wissenschaftlicher Direktor das Bindeglied zwischen uns und der wissenschaftlichen Forschung zu Konzessions- und Regulierungsthemen.
Details beleuchten.
Perspektiven erweitern.
Wissenschaftlich fundiert durch die Arbeit an der TU Dortmund und praxisnah dank der Leistungen der KVK, beleuchten Prof. Dr. Andreas Hoffjan und seine Kolleginnen und Kollegen aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich des Regulierungs- und Konzessionsmanagements. Regelmäßige Beiträge in Fachliteratur und Zeitschriften ermöglichen es dem Leser, tiefer in bestimmte Themen einzudringen sowie sich über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren. Unsere langjährige Erfahrung nutzen wir zudem, um Doktoranden fachlich bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu begleiten und zu unterstützen.
Die Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes deuten auf einen schnell wachsenden Marktanteil von Elektroautos hin. Doch der gegebene Regulierungsrahmen wird dem Ausbaubedarf von Niederspannungsnetzen durch den Zuwachs von Elektrofahrzeugen nur unzureichend gerecht.
Im ew Magazin für die Energiewirtschaft Ausgabe 7-8 2018 ist ein Artikel der KVK zu den regulatorischen Auswirkungen der Elektromobilität erschienen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Erhöhte Kosten, verschärftes Kostenmanagement, enorme Investitionen in den Netzausbau, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsfelder. Seit der Energiewende stehen Energieversorgungsunternehmen vor enormen Steuerungsproblemen, die nur mit Hilfe eines funktionierenden Controllings bewältigt werden können. Doch was muss man bei der Implementierung eines branchenspezifischen Navigationssystems beachten?
Das Buch beleuchtet die wichtigen Themen, darunter:
Mit dieser Frage beschäftigten sich die Professoren Hoffjan und Posch zusammen mit den Experten der KVK im Rahmen eines Gutachtens, das vom Spitzenverband der deutschen Energiewirtschaft, dem BDEW, in Auftrag gegeben wurde. Es markiert damit die Position der Branche zu einer Schlüsselfrage, die derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch auf der gesetzgeberischen Bühne kontrovers diskutiert wird.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Die Bundesnetzagentur muss die Eigenkapitalzinssätze für die kommende Regulierungsperiode (Gas: 2018 – 2022; Strom 2019 – 2023) spätestens in 2016 festlegen. Es besteht das Risiko, dass diese aufgrund historisch niedriger Zinssätze am Kapitalmarkt deutlich niedriger ausfallen als in der vergangenen Regulierungsperiode. Die Auswertungen der Gutachter zeigen jedoch auf, dass bei rückläufigen Renditen risikofreier Wertpapiere die Aufschläge für risikobehaftete Investments steigen (Marktrisikoprämie). Im Ergebnis bleiben die Renditeanforderungen der Investoren damit auf einem relativ stabilen Niveau. Die bisher angewandte Methode der Behörde zur Ableitung des Eigenkapitalzinssatzes wird diesen beiden Aspekten jedoch nicht gerecht und würde zu einer deutlichen Unterschätzung der tatsächlichen Eigenkapitalkosten für die 3. Regulierungsperiode führen.
Die KVK-Gutachter schlagen daher zwei Anpassungen in der Berechnungssystematik vor, um Netzbetreibern eine risikoadäquate Verzinsung zu ermöglichen:
Auswirkungen des Konzessionswettbewerbs in Deutschland gehören derzeit zu den spannendsten und gleichzeitig umstrittensten Fragestellungen in der Energiewirtschaft.
Im Rahmen unserer Studie „Konzessionslandschaft 2020“ möchten wir Ihnen einen fundierten Überblick über mögliche Szenarien geben, wie sich die Konzessionslandschaft in Nordrhein-Westfalen im Rahmen unterschiedlicher, potenzieller Typisierungen verändern könnte.
Nimmt man beispielsweise an, dass ein markttypischer Netzerwerber in den nächsten Jahren sämtliche, bis dato noch nicht vergebenen Konzessionen erhalten wird, so würde sich die Konzessionslandschaft von einer überwiegend privatwirtschaftlich geprägten zu einer fast ausschließlich kommunalen Stromversorgung entwickeln
Bereits zum aktuellen Zeitpunkt steht fest, dass sich die Struktur verändern wird, denn bereits jetzt hat sich der prozentuale Anteil großer und mittelgroßer Stadtwerke fast verdoppelt, wohingegen der Anteil überregionaler Energieversorger um fast 30% zurückgegangen ist.
Die Kurzfassung der Studie „Konzessionslandschaft 2020“ wurde im Rahmen des 1. KVK Netzsymposiums am 10. Dezember 2014 vorgestellt.
Haben Sie Fragen zu unseren Forschungsprojekten, dann kontaktieren Sie uns.
Daniel Fink
Senior Consultant