Allgemein
Monatsrückblick August 2026
Der August 2026 war für Verteilnetzbetreiber geprägt von wegweisenden regulatorischen Weichenstellungen für die langfristige Netztransformation und Erlöskalkulation. Mit der Veröffentlichung zentraler Festlegungsentwürfe treibt die Bundesnetzagentur die strukturelle Veränderung und ökonomische Neuordnung des Regulierungsrahmens voran. Im Festlegungsentwurf AgNes konkretisieren sich die Rahmenbedingungen für die grundlegende Neuordnung der Netzentgeltsystematik Strom ab dem Jahr 2029, während das neu eingeleitete Konsultationsverfahren zur Festlegung der Gesamtkapitalverzinsung (WACC) die ökonomischen Refinanzierungsbedingungen im Gassektor für die fünfte Regulierungsperiode ab 2028 absehen lässt. Für Verteilnetzbetreiber stehen hingegen die Anpassungen im Erhebungsbogen für die Verprobung der Netzentgelte und dem für die Anpassung der Erlösobergrenze für das Jahr 2027 im Vordergrund. Ergänzt wird diese Agenda durch den Festlegungsentwurf KOMET zur befristeten Anerkennung volatiler Kosten aus der EU-Methanverordnung und den Entwurf des Szenariorahmens 2027, der über eine erweiterte Langfristprognose und Regionalszenarien der Verteilnetzbetreiber eine enge, integrierte Planung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen einfordert.
Themen im August
Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes): Neue Regelungen lassen eine grundlegende Reform der Netzentgeltbildung erwarten
Die neue Systematik sieht ab 01.01.2029 für Entnahmestellen oberhalb der Niederspannung sowie Entnahmestellen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch ein grundlegend neues Tarifdesign vor, bei dem der bisherige Leistungspreis durch eine jährlich frei wählbare Bestellkapazität und zwei getrennte Arbeitspreise ersetzt wird. Während für Mengen innerhalb dieser Bestellkapazität der reguläre Arbeitspreis eins (AP1) gilt, werden Überschreitungen mit dem deutlich teureren Arbeitspreis zwei (AP2) abgerechnet, der als starker Anreiz zur realistischen Kapazitätsbuchung auf 200 bis 350 % des AP1 festgesetzt werden soll. Bei Haushalts- und Gewerbeabnehmern in der Niederspannung mit Standardlastprofilen unterhalb der 100.000 kWh bleibt die klassische Aufteilung in Grund- und Arbeitspreis zwar bestehen, doch sollen Netzbetreiber bis zum 1. April 2028 alle Prosumer-Entnahmestellen identifizieren und im Rahmen der Marktkommunikation melden, da für diese ein gesetzlicher Grundpreisaufschlag von 70 bis 90 % ab 2029 vorgesehen ist.
Eine weitere Novelle wäre die geplante Neuregelung der vertikalen Kostenwälzung zwischen den Netzebenen: Diese soll vollständig vom tatsächlichen Leistungsbezug entkoppelt und top-down nach dem netzbezogenen Letztverbrauch der nachgelagerten Ebenen verteilt werden. Dies soll die Kostenallokation stabilisieren und Tarifanomalien verhindern, da Netzinfrastrukturen auch bei starker dezentraler Einspeisung für Dunkelflauten voll dimensioniert vorgehalten werden müssen.
Schließlich soll zur angemessenen Beteiligung der Erzeugerseite ein bundeseinheitliches, kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt für Erzeugungsanlagen über 30 kW Bruttoleistung eingeführt werden, das von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelt würde. Dieses Einspeiseentgelt würde nicht in die Erlösobergrenze der Anschlussnetzbetreiber fließen, sondern an die ÜNB abgeführt und kostenmindernd auf die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte wirken. Für Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 ist eine Befreiung von diesem Entgelt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme vorgesehen.
Festlegungsentwurf zum pauschalisierten Kapitalverzinsungssatz für Gasnetzbetreiber der fünfte Regulierungsperiode
Die Beschlusskammer 9 hat am 14.08.2026 den Entwurf zur Festlegung der Kapitalverzinsung für Gasnetzbetreiber veröffentlicht und stellt diesen bis zum 14.09.2026 zur Konsultation. Der auf dieser Basis festgelegte Kapitalverzinsungssatz wirkt sich auf den wirtschaftlichen Betrieb aller Gasverteil- und Fernleitungsnetze in der fünften Regulierungsperiode aus.
Die Ermittlung der kalkulatorischen Gesamtkapitalverzinsung erfolgt für die fünfte Regulierungsperiode erstmals mittels des pauschalisierten WACC (Weighted Average Cost of Capital)-Ansatzes. Künftig gibt es einen pauschalen Gesamtkapitalzinssatz mit fest vorgegebenen Quoten von 40 % Eigen- und 60 % Fremdkapital. Im Gegensatz zur vierten Regulierungsperiode entfällt die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuanlagen. Die WACC-Rate beträgt in der Entwurfsfassung 3,76 % vor Steuern. Sie ergibt sich aus einem Eigenkapitalzinssatz von 5,76 % vor Steuern und einem Fremdkapitalzinssatz von 2,43 %.
Der BDEW warnt eindringlich, dass der Fremdkapitalzinssatz von 2,43 % weit unter den tatsächlichen Refinanzierungsbedingungen im Markt sowie unter den Renditen deutscher Bundesanleihen liegt. Mit solchen Rahmenbedingungen wird den Netzbetreibern Realkapital entzogen, das sie für den anstehenden Umbau und die Transformation der Netze dringend benötigen. Zudem fällt der kalkulatorische Wagniszuschlag so gering aus wie noch nie zuvor.
Erhebungsbogen für Verprobung der Netzentgelte und Anpassung der Erlösobergrenze: Regulatorische Anforderungen für das Jahr 2027
Die Beschlusskammer 8 hat die Hinweise und die aktualisierten Erhebungsbögen zur Verprobung der Netzentgelte und zur Anpassung der Erlösobergrenze (EOG) für das Kalenderjahr 2027 veröffentlicht. Die Parameter wurden auf das Jahr 2027 angepasst: Der Verbraucherpreisgesamtindex (VPI) ist mit 121,9 %, der neue Referenzpreis für Verlustenergie von 95,23 €/MWh hinterlegt. Zudem wird die EE-Netzkostenwälzung erstmals auf Basis der neuen Ergänzungs-Festlegung BK8-25-005-A abgewickelt, wobei die ermittelten Wälzungsbeträge zwingend bis zum 1. Oktober an die BNetzA und bis zum letzten Werktag vor dem 15. Oktober an den jeweiligen ÜNB zu übermitteln sind. Eine Zusammenfassung von Baukostenzuschüssen, Netzanschlusskostenbeiträgen sowie Investitionszuschüssen im Erhebungsbogen ist unzulässig. Der vollständig ausgefüllte Erhebungsbogen muss bis zum 1. Januar 2027 elektronisch bei der Regulierungsbehörde eingereicht werden.
KOMET, Gas-Preisindizes zur Ermittlung von Tagesneuwerten und Szenarioentwicklung Strom und Gas
KOMET
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur adressiert mit dem am 02. September 2026 veröffentlichten Festlegungsentwurf KOMET die entgeltseitige Berücksichtigung von Aufwendungen, die aufgrund der Umsetzung der EU-Methanverordnung Netzbetreibern entstehen. Zu dem Festlegungsverfahren können Marktteilnehmer noch bis zum 16. September 2026 Stellung nehmen. Die Neuregelung ist explizit auf die laufende vierte Regulierungsperiode befristet und soll rückwirkend vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 Anwendung finden. Gemäß dem Entwurf gelten operative Kosten, die aus der Umsetzung der EU-Methanverordnung resultieren, in dem definierten Zeitraum als volatile Kostenanteile. Abschließend werden benannt: Kosten für die Rohrnetzüberprüfungen im Rahmen des Programms zur Leckererkennung und -reparatur, die Emissionsquantifizierung, die Klassifizierung und Reparatur von Leckstellen, für notwendige Nachmessungen sowie für das verordnungskonforme Ablassen und Abfackeln von Gas. Die Beschlusskammer erwartet in der fünften Regulierungsperiode einen eingeschwungenen Zustand. Da das NEST-Regulierungsregime darüber hinaus eine Neubewertung anhand der Kriterien von RAMEN Gas erfordert, begrenzt die Behörde die Regelung zeitlich.
Gas-Preisindizes zur Ermittlung von Tagesneuwerten
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat am 24. August 2026 die neuen Preisindizes zur Bestimmung von Tagesneuwerten gemäß § 6a GasNEV veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt in Umsetzung der Methodenfestlegung zum Effizienzvergleich Gas für die Vergleichbarkeitsrechnung und dient den Gasverteil- und Fernleitungsnetzbetreibern als verbindliche Arbeitsgrundlage. Die entsprechenden Tabellenwerte sind in der aktualisierten Datei hinterlegt und müssen von den Netzbetreibern bei der anstehenden Bewertung des historischen Anlagevermögens angewendet werden.
Szenarioentwicklung Strom und Gas
Die Bundesnetzagentur hat am 31. August 2026 die offizielle Konsultation für die Entwürfe der Szenariorahmen Strom sowie Gas und Wasserstoff eingeleitet. Ziel der zeitgleichen Veröffentlichung ist es, die Planungsprozesse beider Sektoren von Anfang an eng miteinander zu verzahnen. Für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff kooperieren die Transportnetzbetreiber stark, was sich im ersten integrierten gemeinsamen Szenariopfad und der konsolidierten Kraftwerks- und Elektrolyseurliste widerspiegelt. Für Gasverteilnetzbetreiber ist die erweiterte Langfristprognose 2.0 zentral, welche die Methan- und Wasserstoffbedarfe sektorscharf und nach Härtegraden bis in das Jahr 2050 erfasst. Auf Stromebene erfordern die Regionalszenarien der Verteilnetzbetreiber eine inhaltliche Verzahnung über fünf bis zehn Jahre zur Abbildung lokaler Netzanschlusssituationen. VNB müssen sich daher aktiv an diesen integrierten Datenabfragen zur Langfristprognose und den Regionalszenarien beteiligen und ihre Bedarfe detailliert übermitteln. Schließlich stellen sie die verbindliche Grundlage für den künftigen Ausbau und die Transformation der deutschen Netzinfrastruktur dar.
Wichtige Termine auf einem Blick
30. September 2026 – Steuerbarkeitscheck aller fernsteuerbaren Einspeiser und Speicher mit ≥ 100 kW
30. September 2026 – Landesregulierungsbehörde Niedersachsen unterliegend: Frist zur Kostenprüfung für NetzB. im vereinfachten Verfahren
01. Oktober 2026 – BNetzA: Frist zur Kostenprüfung für NetzB. im vereinfachten Verfahren
01. Oktober 2026 – Übermittlung des Wälzungsbetrags zur Verteilung von Mehrkosten für das Kalenderjahr 2027 an die zuständige Regulierungsbehörde
Letzter Werktag vor dem 15. Oktober 2026 – Übermittlung des Wälzungsbetrags zur Verteilung von Mehrkosten für das Kalenderjahr 2027 an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber
15. Oktober 2026 – Übermittlung der Anwendung des KANU 2.0 Transformationselements an Regulierungsbehörde
15. Oktober 2026 – Veröffentlichung der vorläufigen Netznutzungsentgelte
31. Oktober 2026 – Veröffentlichung des Hochlastzeitfenster für das Folgejahr auf unternehmenseigener Homepage