Allgemein

Monatsrückblick Juli 2026

Der Juli 2026 war für Verteilnetzbetreiber besonders geprägt durch eine zunehmende leistungs- und transformationsorientierte Regulierung. Mit der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung und der Veröffentlichung einer bundesweiten Vergleichskarte zu Versorgungsqualität, Energiewendekompetenz und Digitalisierung rückt die Bundesnetzagentur die Fähigkeit der Netzbetreiber zur Umsetzung der Energiewende stärker in den Fokus. Neben der klassischen Netzzuverlässigkeit gewinnen damit Kennzahlen wie Netzanschlussgeschwindigkeit, Digitalisierungsgrad und die Integration neuer Anlagen zunehmend an regulatorischer Bedeutung. Gleichzeitig erhöht die öffentliche Vergleichbarkeit den Stellenwert einer belastbaren Datenqualität und transparenten Leistungsdarstellung gegenüber Kommunen, Aufsichtsbehörden und Netznutzern.

Parallel wurden mehrere zentrale Reformvorhaben vorangetrieben. Im Verfahren AgNes konkretisieren sich die Rahmenbedingungen der Netzentgeltsystematik ab 2029, während mit dem StromVKG und dem Start der ersten Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten die Grundlagen des neuen Kapazitätsmarktes geschaffen wurden. Für Verteilnetzbetreiber ergeben sich daraus insbesondere mittelbare Auswirkungen auf Netzanschlüsse, Netzausbau, Redispatch und die langfristige Investitionsplanung. Ergänzt wird die regulatorische Agenda durch die Konsultation der EDI@Energy-Datenformate für 2027 sowie das Wasserstoff-Regulierungsverfahren WONKa. Im Mittelpunkt stehen damit weiterhin die Themen Datenqualität, Digitalisierung, Entgeltstruktur, Investitionsfähigkeit und die Integration neuer Energie- und Infrastrukturstrukturen in die Verteilnetze.

Themen im Monat Juli

Qualitätsregulierung GBK-24-02-1#4: Netzleistungsfähigkeit wird regulatorisch messbar

Die Große Beschlusskammer Energie hat am 13. Juli 2026 die Festlegung GBK-24-02-1#4 zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für alle Betreiber von Stromverteilnetzen erlassen. Die Entscheidung ist als Methodenfestlegung in den NEST-Prozess eingebettet und gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt als zugestellt.

Während das Qualitätselement zur Netzzuverlässigkeit (SAIDI/ASIDI) in der bewährten Form bestehen bleibt und nicht auf Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren anzuwenden ist, ist die systematische Ermittlung der Netzleistungsfähigkeit neu. Diese wird über die zwei Bereiche Energiewendekompetenz und Digitalisierung gemessen. Maßgebliche Kennzahlen sind hierbei Netzanschlussdauern, Umsetzungsquoten für Energiewendetechnologien sowie ein mehrdimensionaler Digitalisierungsindex über Smart Grids, digitale Prozesse, Datenmanagement und Kundenmanagement. Die perspektivische Aufnahme der Netzservicequalität als dritte Säule für das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Kunde wurde vorerst nach hinten gestellt. In einem rollierenden Verfahren werden die Kennzahlen jährlich neu bestimmt. Die Qualitätsregulierung wird damit über die reine Unterbrechungsstatistik hinaus auf die Transformationsfähigkeit der Netze erweitert.

Die Netzzuverlässigkeit wirkt sich finanziell, wie bereits in der 4. Regulierungsperiode, über das Q-Element als Zu- oder Abschlag auf die Erlösobergrenze aus. Von einer Monetarisierung der Netzleistungsfähigkeit (Digitalisierungsindex/ Energiewendekompetenz) sieht die Bundesnetzagentur derzeit noch ab. Die neue Kennzahlenlogik dient damit zunächst nicht der Erlöswirkung, sondern der Schaffung von Transparenz über Leistungsfähigkeit, Digitalisierungsstand und Umsetzungsgeschwindigkeit der Stromverteilnetzbetreiber.

Eine einheitliche Dokumentation der Anschlusszeiten und Digitalisierungsgrade gewährleistet die Vergleichbarkeit über mehrere Jahre. Wer Anschlusszeiten messbar verkürzt und digitale Prozesse (z.B. Smart Grids) ausbaut, schafft einen verwertbaren Nachweis seiner Energiewendekompetenz. Die Leistungswerte werden durch die Veröffentlichung in der Deutschlandkarte zur Versorgungsqualität zudem öffentlich vergleichbar.

Deutschlandkarte zur Versorgungsqualität: öffentliche Benchmarking-Logik für VNB

Am 22. Juli 2026 hat die Bundesnetzagentur eine Deutschlandkarte zur Versorgungsqualität der Verteilnetzbetreiber veröffentlicht. Die Karte zeigt Kennzahlen zur Netzzuverlässigkeit, zur Energiewendekompetenz und zum Digitalisierungsgrad der Stromverteilernetzbetreiber. Abrufbar sind unter anderem durchschnittliche Dauern der Herstellung neuer Netzanschlüsse, digitalisierte Bereiche des Netzbetriebs und durchschnittliche Unterbrechungsminuten je Letztverbraucher im Netzgebiet. Die aktuellen Werte beziehen sich auf das Jahr 2024 und sollen jährlich auf Grundlage der Datenerhebungen zur Qualitätsregulierung aktualisiert werden.

Die veröffentlichten Qualitätsdaten entwickeln sich damit zu einem öffentlich sichtbaren Benchmarking-Instrument auf Ebene einzelner Stromverteilnetzbetreiber. Der wesentliche regulatorische Effekt liegt darin, dass Netzanschlussdauern, Umsetzungsquoten, Digitalisierungsgrad und Unterbrechungskennzahlen nicht mehr nur erhoben, sondern netzbetreiberbezogen transparent gemacht und jährlich fortgeschrieben werden. Damit entsteht ein direkter Vergleichsmaßstab für Energiewendekompetenz, Digitalisierung und Versorgungsqualität, der über die bisherige interne Verwendung von Qualitätsdaten hinausgeht. Daraus können für Netzbetreiber Impulse zur Überprüfung und Weiterentwicklung von Prozessen, Datenqualität sowie netzbezogenen Maßnahmen entstehen.

Abweichungen zwischen Marktstammdatenregister, Netzgebietsdokumentation, Anschlussprozesssystemen, Störungsstatistik und Qualitätsregulierungsdaten werden hierdurch sichtbarer. VNB sollten deshalb die veröffentlichten Kennzahlen intern gegen die zugrunde liegenden Datenquellen, Prozessdefinitionen und Meldewege plausibilisieren. Wo Auffälligkeiten bestehen, sind Ursachen, methodische Abgrenzungen und bereits eingeleitete Verbesserungsmaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Ohne konsistente Erläuterung entsteht ein Interpretationsrisiko, das in Konzessionsdialogen, kommunalen Gremien und gegenüber Netzkunden gegen den Netzbetreiber verwendet werden kann.

StromVKG und erste Langzeitkapazitätsausschreibung: neue Kapazitätslogik mit Rückwirkungen auf Netzplanung

Im Juli 2026 wurde das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz beschlossen. Nun hat die Bundesnetzagentur Zeitplan und Volumina der ersten Ausschreibungen konkretisiert. Das StromVKG sieht zunächst Ausschreibungen von steuerbaren Kapazitäten von insgesamt elf Gigawatt vor. Für Erzeugungsanlagen sind vorerst zwei Ausschreibungen mit jeweils 4,5 GW reduzierte Leistung vorgesehen. Die Gebotstermine sind der 8. September und 29. Dezember 2026.

Für Verteilnetzbetreiber ist das Verfahren jedoch nur mittelbar relevant, da der Großteil der operativen Umsetzung auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber liegt. Die wesentlichen Auswirkungen für VNB beschränken sich auf mögliche Netzanschluss- und Netzverträglichkeitsprüfungen, Aussagen zu Anschlusskapazitäten und Realisierungszeiten sowie auf die Bereitstellung netzbezogener Daten gegenüber dem zuständigen ÜNB. Relevanz entsteht insbesondere dort, wo bezuschlagte Kraftwerks-, Speicher- oder Flexibilitätsprojekte an Verteilnetze angeschlossen werden oder Auswirkungen auf Netzverknüpfungspunkte sowie gegebenenfalls auf Redispatch- und Engpassmanagementprozesse haben.

VNB sollten das Verfahren daher als Standort- und Anschlussindikator in Netzplanung, Anschlussmanagement und Kommunikation mit vorgelagerten Netzbetreibern berücksichtigen. Operativ maßgeblich sind belastbare Aussagen zu verfügbaren Anschlusskapazitäten, erforderlichen Netzverstärkungen und Datenbereitstellungen. Eine unmittelbare Wirkung auf die Erlösobergrenze ergibt sich aus dem Ausschreibungsverfahren grundsätzlich nicht.

Kurzmeldungen
WONKa

Die Bundesnetzagentur hat am 29.07.2026 das Festlegungsverfahren WONKa zur Ausgestaltung eines Wasserstoff-Ordnungsrahmens für Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung eingeleitet. Die Festlegung soll die bisherige WasserstoffNEV ablösen und ein Regelwerk für die Bestimmung anerkennungsfähiger Netzkosten von Wasserstoff-Kernnetzbetreibern sowie sonstigen regulierten Wasserstoffnetzbetreibern schaffen. Zusätzlich sollen Methoden zur künftigen Bestimmung der Zinssätze für die Kapitalverzinsung entwickelt werden, da die bisherigen Zinssätze Ende 2027 auslaufen. Für Verteilnetzbetreiber mit H2-Transformations- oder Beteiligungsoptionen ist das Verfahren relevant, weil es die regulatorische Grundlage für Kostenanerkennung, Investitionsfähigkeit und Kapitalkostenlogik ab Netzkosten der Kalenderjahre ab 2028 vorbereitet.

Wichtige Termine auf einem Blick:

15. August 2026 – quartalsweise Datenerhebung Lieferantenwechsel
17. August 2026 – Abgabe Kostenprüfung reguläres Verfahren Regulierungskammer Hessen
31. August 2026 – Prognose KWK-Strom, Antrag Kosten für Biogas und Marktraumumstellung
30. September 2026 – Steuerbarkeitscheck aller fernsteuerbaren Einspeiser und Speicher mit ≥ 100 kW
30. September 2026 – Landesregulierungsbehörde Niedersachsen unterliegend: Frist zur Kostenprüfung für NetzB. im vereinfachten Verfahren
01. Oktober 2026 – BNetzA: Frist zur Kostenprüfung für NetzB. im vereinfachten Verfahren
01. Oktober 2026 – Übermittlung des Wälzungsbetrags zur Verteilung von Mehrkosten für das Kalenderjahr 2027 an die zuständige Regulierungsbehörde