Allgemein

Monatsrückblick März 2025

Der März 2025 war ein besonders dynamischer Monat für die regulierte Netzwirtschaft. In diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Diskussionen und Entwicklungen geben, die die Branche in den letzten Wochen geprägt haben. Von neuen regulatorischen Maßnahmen bis hin zu spannenden Expertenaustauschen – bleiben Sie informiert über die neuesten Trends und Entscheidungen, die die Zukunft der Energieversorgung gestalten.

Expertenaustausch zum vereinfachten Verfahren – Wichtige Neuerungen und Diskussionen

Am 14. März fand ein Expertenaustausch zum vereinfachten Verfahren statt. Dabei wurden die geplanten Anpassungen der Regelungen im Rahmen des NEST-Prozesses intensiv diskutiert.

Neuerungen im vereinfachten Verfahren

Kleine Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber haben die Möglichkeit, an einem vereinfachten Verfahren teilzunehmen, anstatt sich einem Effizienzvergleich zu unterziehen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Wirtschaftlicher Schwellenwert als Kriterium: Statt einer festen Kundenzahl entscheidet nun ein wirtschaftlicher Schwellenwert darüber, ob ein Netzbetreiber als klein gilt. Dieser Wert wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und basiert auf der Marktabdeckung sowie dem bereinigten Ausgangsniveau der Netzbetreiber.
  • Keine Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund von Forschung und Entwicklung: Dies ist für kleine Unternehmen voraussichtlich unkritisch, da entsprechende Kosten meist nicht anfallen.
  • Keine Anpassung der Betriebskosten: Dieser Punkt wird von uns jedoch kritisch gesehen, da Netzbetreiber hierdurch weniger Flexibilität bei Kostensteigerungen haben.

Bestehende Regelungen bleiben erhalten

  • Für Teilnehmer des vereinfachten Verfahrens wird der Effizienzwert als gewichtetes arithmetisches Mittel der Effizienzwerte aller Netzbetreiber im bundesweiten Vergleich berechnet.
  • Netzbetreiber müssen ihre Teilnahme bis zum 31. März des vorletzten Jahres der Regulierungsperiode beantragen. Die Genehmigung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach vollständigem Antragseingang.

Neu: Regelung für Kleinstnetzbetreiber

  • Netzbetreiber mit einem bereinigten Kostenniveau unter 500.000 EUR können vollständig von der Anreizregulierung ausgenommen werden.
  • Die Einführung dieser Regelung liegt im Ermessen der jeweiligen Landesregulierungsbehörden.
  • Letztverbraucher und Netznutzer haben weiterhin die Möglichkeit, die Einhaltung der Netzentgeltvorgaben zu überprüfen.

Mit diesen Anpassungen soll das vereinfachte Verfahren praxisgerechter gestaltet werden.
Die Branche sieht die Änderungen in einigen Punkten kritisch, insbesondere hinsichtlich der Einführung des wirtschaftlichen Schwellenwerts anstelle einer festen Kundenzahl und die Nichtanwendbarkeit des OPEX-Anpassungsmechanismus. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas

Auch 2025 führen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ein Monitoring für die Bereiche Elektrizität und Gas durch.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden 120 Fragen gestrichen oder in andere Erhebungen überführt, um Doppelabfragen zu vermeiden und sich auf die relevanten Daten zu konzentrieren.

Neu ab 2025: Erstmals werden Daten zu Haushaltskunden quartalsweise erfasst. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar.

Zusätzlich zur jährlichen Datenerhebung startet die Bundesnetzagentur eine Abfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber. Diese soll den bürokratischen Aufwand verringern.

Marktteilnehmer hatten bis zum 14. Februar 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Datenerhebungszeitraum läuft vom 17. März bis zum 30. April 2025.

Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber

Im Gegensatz zu Stromverteilernetz- und Gasnetzbetreibern soll das Regulierungssystem für Übertragungsnetzbetreiber anders ausgestaltet werden. Vorgesehen ist eine jährliche, plankostenbasierte Cost-Plus-Regulierung mit einem zeitlich nachlaufenden Ist-Kosten-Abgleich. Eine Stellungnahme ist bis zum 18. April möglich (Bundesnetzagentur – Rahmenfestlegung ÜNB).

 

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und einen guten Start in den Frühling! 🌷🌞 Mit den länger werdenden Tagen kommt neue Energie – wir freuen uns auf eine spannende Zeit und halten Sie weiterhin über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.