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Monatsrückblick Januar 2025

wir wünschen Ihnen ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2025! In diesem Rückblick möchten wir Sie über die wichtigsten regulatorischen Entwicklungen und Neuigkeiten im Januar informieren. Sie erfahren alles über aktuelle Beschlüsse der Bundesnetzagentur.

NEST-Prozess: Neuer Sachstand zur Regulierungsnovelle veröffentlicht 
Am 16. Januar 2025 hat die Große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen des NEST-Prozesses eine Fülle an Dokumenten veröffentlicht. Diese bieten nicht nur einen tiefen Einblick in die Vorarbeiten für bevorstehende regulatorische Festlegungsverfahren, sondern präsentieren auch fortgeschrittene Zwischenstände zu zentralen Parametern, die den zukünftigen Regulierungsrahmen prägen werden. Interessierte haben bis zum 28. Februar 2025 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.

Wichtige Veröffentlichungen: 
1.     RAMEN: Regulierungsrahmen und Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom/Gas).
2.     StromNEF/GasNEF: Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus
3.     Effizienzvergleich: Neue Ansätze zur Vergleichsmethodik
4.     Kapitalmethodik: Erkenntnisse zur Kapitalkostenbestimmung ab der 5. Regulierungsperiode

Die neuen Regulierungsansätze: 

Verkürzung der Regulierungsperioden: Diese werden voraussichtlich von 5 auf 3 Jahren ab der 6. Periode verkürzt (Gas ab 2033, Strom ab 2034)

OPEX-Hochlauf: Ein unterperiodischer OPEX-Hochlauf wird ermöglicht, allerdings nur für die 5. Regulierungsperiode und nur für Strom. Dies erfolgt über das VKU-Modell BASE, das eine jährliche pauschale OPEX-Anpassung vorsieht.

WACC-Ansatz: Einführung eines pauschalen WACC-Modells und einer pauschalen Anerkennung des Umlaufvermögens. Einführung eines BKZ-Bonussystems ab 2029, um Anreize für Netzbetreiber zu schaffen, die Endverbraucher zu entlasten. Die bisherige CAPM-Methodik bleibt grundsätzlich erhalten, mit leichten Felxibilisierungen.

Überarbeitete Effizienzvergleichsmechanismen: Das Best-of-Four-Verfahren könnte durch ein Best-of-Two-Verfahren (SFA + DEA) ersetzt werden. Re-Dispatch-Kosten sind Teil des Effizienzbenchmarks. Bisher erstreckt sich der Abbaupfad über fünf Jahre, doch eine Verkürzung – insbesondere dessen Anpassung an kürzere Regulierungsperioden – steht im Raum. Unklar ist, ob eine gestreckte Anpassung weiterhin möglich bleibt oder das EU-Recht einen schnelleren unmittelbaren Abbau erfordert.

Überarbeitete Regulierungsformel: Keine Anpassung der CAPEX an den Verbraucherpreisindex oder den technologischen Fortschritt (Xgen). Die Xgen- Anpassung wird jedoch für OPEX beibehalten, um den technologischen Fortschritt abzubilden.

Diese Neuerungen zielen darauf ab, sowohl die Interessen der Endkunden im Hinblick auf niedrige Netzentgelte als auch die Interessen der Netzbetreiber vor dem Hintergrund schnell steigender Kosten und aufwachsendem Regulierungsaufwand zu berücksichtigen.

Interview mit Barbie Haller: 
Am 15. Januar 2025 gab die Vizepräsidentin der BNetzA in einem Interview mit energate spannende Einblicke in die wesentlichen Änderungen und Beweggründe der neuen Veröffentlichungen. Die Bundesnetzagentur treibt mit „Regulierung 2.0“ eine umfassende Reform voran. Ziele sind stabile Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau und neue Anreize für die Energiewende. Zukünftig soll eine dreijährige Regulierungsperiode gelten, um Anpassungen schneller umzusetzen. Zudem wird der Effizienzvergleich gestärkt, um Kosten transparenter und dynamischer anzupassen. Kleine Netzbetreiber profitieren von vereinfachten Verfahren. Auch die „Energiewendekompetenz“ aller Netzbetreiber wird künftig bewertet; entsprechende Indikatoren sollen bis Ende 2025 entwickelt werden. Trotz dieser Vereinfachungen legt die Behörde großen Wert auf rechtssichere Entscheidungen. „Unsere großen, übergeordneten Ziele sind stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, starke Vereinfachungen und mehr Dynamik im System,“ erklärt Vizepräsidentin Barbie Haller.

Festlegung des Xgen Strom für die 4. Regulierungsperiode 
Am 20. Dezember 2024 hat die Beschlusskammer 4 der BNetzA den sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) für Stromnetzbetreiber auf 0,86 % festgelegt, was am 8. Januar 2025 veröffentlicht wurde. Dieser Wert gilt für die gesamte vierte Regulierungsperiode (2024–2028) und liegt leicht unter dem konsultierten Wert von 0,91 %.

BDEW-Kritikpunkte: 
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt zwar die Korrektur von Datenfehlern, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Methodik. Insbesondere werden unzureichende Anpassungen an die Energiewende sowie eine ungenaue Deflationierung auf Basis veralteter Netzentgeltdaten kritisiert.

Gasnetzbetreiber: 
Für Gasnetzbetreiber steht der Xgen für die 4. Regulierungsperiode (2023–2027) noch aus. Aufgrund neuer Daten und gerichtlicher Entscheidungen wird die BNetzA eine weitere Konsultation durchführen; der Termin dafür ist jedoch noch offen.

Weitere Informationen zur Festlegung und relevanten Dokumenten finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur:
·       Übersichtsseite zum Xgen Strom 4. Regulierungsperiode
·       Beschluss BK4-24-028 als PDF

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA für 4. Regulierunsgperiode 
Der BGH bestätigt am 17.12.2024 die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze der BNetzA für die 4. Regulierungsperiode der Strom- und Gasnetzbetreiber. Die BNetzA hatte die Zinssätze auf 5,07 % (Neuanlagen) und 3,51 % (Altanlagen) festgesetzt. Das OLG Düsseldorf hatte zuvor die Festlegung aufgehoben, da die BNetzA die Marktrisikoprämie nicht ausreichend plausibiliert habe. Nun hat der BGH die Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben. Somit werden die Anforderungen an den Vortrag gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die BNetzA erheblich verschärft und mithin eine gerichtliche Kontrolle der Festlegungen der BNetzA erschwert.  Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde (aufgrund des EuGH-Beschlusses) kritisch zu sehen, da den Gerichten zukünftig eine stärkere Rolle als Kontrollorgan zukommt. Niedrige Zinssätze führen zu geringerer Liquidität der Netzbetreiber und können Netzinvestitionen und letztlich die politisch gewollte Energiewende gefährden.

Expertenaustausch zur Förderung von Energiewendekompetenz: 
Am 29. Januar 2025 fand der zweite Expertenaustausch zur möglichen Berücksichtigung von Energiewendekompetenz in der Anreizregulierung statt. Die Branche stellte ihre Kriterien und Lösungsansätze vor.

Der BDEW betonte, dass ausschließlich ein Bonussystem infrage komme, denn im Kontext der neuen Herausforderungen der Energiewende könne man nicht von Inkompetenzen sprechen, sondern ausschließlich von überdurchschnittlichen Kompetenzen. Es gehe um die Anerkennung von über das reguläre Tagesgeschäft hinausgehende Leistungen. Generell solle Monitoring vor Monetarisierung stehen. Noch wurden keine finalen Indikatoren präsentiert, doch es wurden grundlegende Kriterien für deren Ausgestaltung diskutiert. Ein zentraler Punkt war die klare Trennung zwischen Betroffenheit – also exogenen, nicht beeinflussbaren Faktoren – und Kompetenz, also jenen Aspekten, die Netzbetreiber aktiv gestalten können. Zudem sollten die Indikatoren vergleichbar, steuerbar und frei von Fehlanreizen sein.

Besonders war der Vorschlag der E.ON, die ein Leistungselement und ein Skalierungselement als Indikatoren einbrachte. Das Leistungselement solle Grundlagenarbeit belohnen, die letztlich allen Netzbetreibern zugutekommen könnte. Das Skalierungselement solle diejenigen belohnen, die besondere Leistungen in der Standardisierung erbringen. Die Vergütung solle mindestens den Entwicklungsaufwand vergüten, könne sich aber zusätzlich am volkswirtschaftlichen Nutzen orientieren.

Neuigkeiten aus der KVK:

Neuer Geschäftsführer Peter Zölde

Seit Beginn des Jahres ist Peter Zölde in die Geschäftsführung der KVK beigetreten. Er folgt Andreas Esser, der über 7 Jahre die KVK in der Geschäftsführung erfolgreich geführt hat. Wir freuen uns Peter willkommen zu heißen und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der spannenden, von Veränderungen der Energiebranche geprägten Zukunft. 

Besuch der E-World 2025

Wir sind dabei! 📢
Besonders spannend: Die Neugestaltung der Anreizregulierung. Wir unterstützen mit Beratung und Weiterbildung rund um NEST – ob zur Regulierung in der alten Welt, der Übergangsperiode oder der neuen Systematik.
Wir freuen uns auf den Dialog! 
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