Allgemein

Monatsrückblick September 2024

die merklich kürzeren Tage – und insbesondere in den letzten Tagen auch die veränderte Witterung – kündigen den beginnenden Herbst an.
Auch die Regulierung steht nicht still und es stehen einige wichtige Entscheidungen für die Netzbetreiber an.

Festlegung KANU 2.0
In der vergangenen Woche erreichte uns die Mitteilung zur Festlegung KANU 2.0.
Mit KANU 2.0 sollen nunmehr für Bestands- und Neuanlagen weitere Flexibilisierungen bei den Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden in Form von bundesweiten Vorgaben ermöglicht werden. Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in den Erlösobergrenzen und Netzentgelten der Jahre 2025 bis 2027 angesetzt werden können.

Bereits in unserem Juli-Newsletter haben wir den Festlegungsentwurf behandelt. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Entscheidungsfindung sowie der Umsetzung des neu eingeführten Transformationselements im Anzeigeverfahren an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 
§14 a EnWG „Modul 3“
Eine wesentliche regulatorische Frist in den nächsten Tagen ist die Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte für 2025.
Auf dem kommenden Preisblatt Strom für 2025 ist zum 15.10.2024 erstmalig das zeitvariable Modul 3 nach §14a EnWG „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ auszuweisen.
Es sind die Zeitfenster und Preisstufen für HT/NT/ST anzugeben sowie eine Angabe enthalten sein, in welchen Quartalen die drei Preisstufen abgerechnet werden.
Die Netzbetreiber stehen vor der Wahl stärkere oder schwächere Anreize für eine Lastverschiebung zu setzen.

Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zur Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Xgen Strom: 0,91 %
In unserem August Newsletter haben wir auf das Eckpunktepapier zur Festlegung der Methodik zum Generellen Sektoralen Produktivitätsfaktor (Aktenzeichen GBK-24-02-3#4) hingewiesen.
Als „wirkmächtiges Instrument“ bzw. Korrekturfaktor für den Verbraucherpreisindex (VPI) hat
der generelle sektorale Produktivitätsfaktor deutlichen Einfluss auf die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber und ist Gegenstand vieler Gerichtsverfahren gewesen.

Auf unserer Homepage finden Sie dazu eine kompakte Darstellung.

Eine Stellungnahme ist bis zum 14.10.2024 möglich.