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Monatsrückblick Mai 2024

Wir möchten Ihnen einen kurzen Rückblick auf den kürzlich abgehaltenen Expertenaustausch zu ausgesuchten Elementen des Eckpunktepapiers geben, der am 27. und 28. Mai 2024 in Bonn und Hybrid stattfand.

Begrüßung
Barbie Haller (Vizepräsidentin BNetzA) eröffnete die Veranstaltung und zeigte sich persönlich offen gegenüber der Yardstick-Regulierung. Gleichzeitig gab es zu dieser Regulierungsmethodik jedoch auch kritische Stimmen von Seiten der BNetzA.
Frau Haller betonte, dass ähnliche Veranstaltungen in Zukunft zu weiteren Themen realistisch seien. Sie hob hervor, dass die BNetzA basierend auf den eingereichten Stellungnahmen die wesentlichsten Maßnahmen bewertet und in die Diskussion einbezogen hat.

Ansätze zur OPEX-Anpassung
Stefan Albrecht (BK8) stellte dar, dass keine klaren Trendverläufe für die OPEX-Entwicklung aus historischen Daten ableitbar seien. Dennoch erkenne die BNetzA die Notwendigkeit einer zeitnahen Berücksichtigung von OPEX-Aufwüchsen innerhalb einer Regulierungsperiode an, solange diese durch exogene Faktoren getrieben sind. Hierbei wurde insbesondere auf die Anschlüsse von EE-Anlagen, steuerbare Verbrauchseinrichtungen sowie Cloud-Basierte Services (alles nicht aktivierbar aber hochlaufend) verwiesen.
Die Expertenanhörung umfasste zunächst Beiträge vom BDEW und VKU aber auch von Regulatory Assistance Project (REP) bzw. Agora Energiewende. Hier wurden verschiedene Modelle zur Anpassung der Betriebskosten diskutiert:

Wachstumsfaktor bzw. Betriebskostenfaktor: Dieser soll jährlich neu per Standkostensatz mal Mengenfaktor ermittelt werden und somit unabhängig von den tatsächlichen Kosten Effizienzanreize schaffen. Nachhaltig steigende Kosten wären hiermit jedoch nur eingeschränkt abgebildet.

Trendfunktion: Diese knüpft an die tatsächlichen Kosten an, ist aber durch Netzbetreiber beeinflussbar und kann Effizienzsteigerungen benachteiligen. Die damit in Zusammenhang stehenden Probleme seien jedoch die Zeitverzögerung und sowie die Ermittlung eines angemessenen Inflationsaufschlages

Erweiterung volatiler Kosten: Diese bildet die tatsächlichen Kosten ab, setzt aber nur begrenzte Effizienzanreize​​​​​​.
Andreas Jahn von RAP sprach sich für kürzere Regulierungsperioden und die Yardstick-Regulierung aus. Er betonte, dass diese Ansätze eine schnelle Anerkennung operativer Kosten ermöglichen und gleichzeitig den Regulierungsaufwand reduzieren könnten​​.

In der anschließenden Diskussion wurde intensiv über die Flexibilität und Anwendbarkeit von Wachstumsfaktoren auf exogene Kosten wie IT-Services und gesetzlich bedingte neue Aufgaben gesprochen. Die Branche sieht den Wachstumsfaktor als flexibel und anpassungsfähig für zukünftige Anforderungen. Die BNetzA wies auf Herausforderungen hin, insbesondere bei der Berücksichtigung von IT-Kosten und anderen spezifischen Ausgabenpositionen​​​​. Zudem sei nach dem Verständnis der BNetzA der Wachstumsfaktor nicht nachhaltig und spräche daher nicht für ein allgemeines OPEX-Wachstum. Allenfalls könne es sich um einmalig auftretende und im Folgejahr nicht mehr ansetzbare Kosten handeln.

Kapitalerhaltungskonzeption
Die BNetzA führte die Diskussion zur Kapitalerhaltung, insbesondere zur Fortführung der Nettosubstanzerhaltung (NSE) versus einer Umstellung auf Realkapitalerhaltung (RKE). Es wurden verschiedene Kompensationsvorschläge erörtert, darunter ein barwertneutraler Vermögensausgleich bei Umstellung auf die RKE, um Kapitalkostenverluste zu vermeiden. Die Umstellung wurde als notwendig erachtet, um die Transparenz zu erhöhen und Bürokratie zu reduzieren​​​​. Die Resonanz aus den Verbänden war hierbei grundsätzlich offen, sofern ein angemessener Übergang gewährleistet werden kann. Als Umstellungszeitpunkt wird, sowohl von der Branche als auch von der BNetzA das jeweilige Basisjahr angedacht.

Gewerbesteuer
Alexander Lüdtke-Handjery (BK4) führte in die Thematik der Gewerbesteuer ein. Es wurde diskutiert, dass in der Netzentgeltkalkulation nur die tatsächlich anfallenden Steuerkosten berücksichtigt werden sollten. Die Experten von BDEW und VKU äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Komplexität und Planbarkeit einer solchen Umstellung. Insbesondere die steuerlichen Organschaften und Querverbünde würden durch die vorgeschlagenen Änderungen erheblich beeinträchtigt werden​​​​. Zudem wurde auf die zeitlichen Verschiebungen aus Steuerprüfungen sowie auf die Abweichung zwischen dem steuerlichen, handelsrechtlichen sowie regulatorischen Gewinn hingewiesen.

Standardisierung Umlaufvermögen
In der Diskussion zur Standardisierung des Umlaufvermögens waren sich BNetzA und Branche zumindest darin einig, dass Vorräte vollständig anzuerkennen seien und dass eine Pauschalquote auf Basis der Netzkosten grundsätzlich sachgerecht sein könne. Die Branche verwies darauf, dass das Umlaufvermögen in direktem Zusammenhang mit dem zinslosen Abzugskapital zu sehen wäre. Eine notwendige Konsequenz wäre daher in einem WACC-Modell die Ermittlung einer Pauschale für das Netto-Umlaufvermögen. Konsens herrschte darin, dass diese Pauschalisierung zu einer Vereinfachung des Regulierungsrahmens beitragen könnte. Die BNetzA ist noch in der Entscheidungsfindung über die genaue Quote, wobei von ihr sowohl 1/12 als auch 1/24 in Betracht gezogen werden​​.

Abschluss der Veranstaltung und Ausblick
Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Ergebnisse zusammengefasst und die nächsten Schritte besprochen. Dazu gehören die Festlegungsprozesse für die Regulierungssystematik und das Ausgangsniveau bis Ende 2024. Im nächsten Schritt soll dazu ein konkretisiertes Eckpunktepapier in diesem Sommer von der BNetzA veröffentlicht werden und ein weiterer Austausch zu Einzelthemen (KANU 2.0, WACC etc.) mit der Branche erfolgen. Die BNetzA plant zudem, bis Ende des Jahres entsprechende Festlegungsentwürfe vorzulegen​​.