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EU-Verordnung: Verringerung von Methanemissionen

EU verpflichtet sich zu 30% weniger Methanemissionen bis 2030
Im Rahmen des Global Methan Pledge (GMP) hat sich die Europäische Union (EU) dazu verpflichtet, die weltweiten Methanemissionen bis 2030 um 30% gegenüber dem Stand von 2020 zu reduzieren. Als Teil dieser Verpflichtung arbeitet die EU derzeit an einem Entwurf einer Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor.

Was bedeutet die Verordnung für den Energiesektor?
Die geplante Verordnung erstreckt sich über verschiedene Bereiche, darunter die Verteilung, den Transport, die Exploration, die Erzeugung, die Gewinnung und die Verarbeitung von Öl und fossilen Gasen, sowie Kohlebergwerke. Sie umfasst darüberhinausgehend auch weitreichende Maßnahmen für die Gasfernleitung und -verteilung sowie unterirdische Gasspeicherung und Flüssiggas-Terminals. Diese Maßnahmen gelten unabhängig davon, ob die Anlagen mit fossilem oder erneuerbarem Methan betrieben werden.

Zu den zentralen Bestimmungen der Verordnung gehören Maßnahmen zur Messung, Meldung und Überprüfung von Methanemissionen aufgrund von Gaslecks. Außerdem sind das routinemäßige Ablassen und Abfackeln von Methan, außer im Rahmen strenger Ausnahmen, zukünftig untersagt.

Welche Maßnahmen folgen für Netzbetreiber?

  • Inspektionen nach dem Leak Detection and Repair (LDAR) Standard
    • Inspektion aller oberirdischen Anlagen alle drei Monate
    • Inspektion aller unterirdischen Anlagen alle fünf Monate
  • Steigerung der Datenerhebungsqualität nach OGMP 2.0 Standard innerhalb der ersten fünf Jahre
    • NEU: Jetzt Anlagenscharfe Meldung jedes Netzbetreibers notwendig
    • Ziel ist die genaue Identifikation des Ortes der Leckage, des Zeitpunktes, sowie der ausgetretenen Methanmenge
    • Jahresscharfe Meldung an eine zuständige, in Deutschland noch nicht definierte, Behörde
  • Abschluss von Reparaturen jetzt innerhalb von 30 Tagen
  • Verbot des Abfackelns bzw. des Ablassens von Methan, sofern
    • technisch nicht anders möglich &
    • Verkauf oder anderweitige Nutzung nicht möglich ist

Welche Kosten und Herausforderungen bringt die Verordnung mit sich?
Die Kosten für die zusätzlichen Anstrengungen zur Einhaltung der Verordnung sollen von den Regulierungsbehörden berücksichtigt werden, sofern sie den Kosten eines effizienten und strukturell vergleichbaren regulierten Betreibers entsprechen.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) hat jedoch bereits Kostenberechnungen vorgelegt, die erhebliche Mehraufwendungen für die Gasbranche bedeuten würden. So wurde berechnet, dass allein LDAR-Messungen in einem fünfmonatigen Rhythmus einen Mehraufwand von 452 €/km Leitungslänge für Verteilnetzbetreiber nach sich ziehen könnte. Investitionen könnten laut gleicher Quelle, bedingt durch Modernisierungen, sowie Erweiterung der Messtechnik um 28,33% für Verteilnetzbetreiber und um 18,62% für Fernleitungsnetzbetreiber steigen. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 22.04.2022 bezeichnete der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (bdew) und DVGW die Maßnahmen als nicht nur finanziell, sondern auch in der Umsetzung als schwer leistbar. Eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur, als mutmaßlich zuständige Behörde, steht noch aus.

Was müssen Netzbetreiber jetzt tun?
Angesichts der kurzen Fristen (z.B. erste eigenständige Inspektion zur Lecksuche und Beseitigung nach 9 Monaten) für die Umsetzung der ersten Maßnahmen nach Inkrafttreten der Verordnung besteht die Aussicht auf erhebliche finanzielle und personelle Belastungen. Dieser Umstand, verbunden mit dem erwarteten Inkrafttreten der Verordnung noch in diesem Herbst, sorgt für akuten Handlungsbedarf bei allen Netzbetreibern. Diese werden angehalten, die Auswirkungen der Verordnung auf mögliche Investitionen, sowie die Erhöhung der operativen Kosten auf das Jahr 2024 zu untersuchen und Konzepte zur Bewältigung zu erstellen.

Weitere Informationen zur geplanten EU-Verordnung lesen Sie hier:

EU-Verordnung

BDEW und DVGW Stellungnahme


Für einen Austausch zu dem Thema stehen Ihnen gerne Sebastian Offermann (02241 107 251) oder Tobias Dröge (02241 107 279) zur Verfügung.