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Veröffentlichung BNetzA: Effizienzwert im vereinfachten Verfahren Strom / Vorbereitung Kostenprüfung Strom

Am 16.12.2021 hat die Bundesnetzagentur den gemittelten Effizienzwert für das vereinfachte Verfahren in der 4. Regulierungsperiode Strom veröffentlicht. Dieser ist mit 97,01 Prozent etwas höher als der entsprechende Wert für die 3. Regulierungsperiode (96,69 Prozent).

Zur Teilnahme am  vereinfachten Verfahren sind Verteilnetzbetreiber (VNB) Strom berechtigt, bei denen zum Stichtag 31.12.2021 weniger als 30.000 Kunden direkt oder indirekt angeschlossen sind. Die Antragsstellung muss bis zum 31.03.2022 bei der zuständigen Regulierungsbehörde erfolgen.

VNB mit mehr als 30.000 Abnehmern oder VNB, die keinen fristgerechten Antrag gestellt haben, nehmen am regulären Verfahren teil und bekommen von der zuständigen Regulierungsbehörde einen individuellen Effizienzwert zugewiesen. Die Datenerhebung hierfür ist bis zum 31.04.2022 abzuschließen.

Bis zum 12.01.2022 besteht noch die Möglichkeit, die Entwürfe für die Erhebungsbögen zur Kostenprüfung Strom zu kommentieren. Die Grundstruktur der geplanten Datenerhebung ist aus der letztjährigen Kostenprüfung Gas übernommen worden und wurde um stromspezifische Sachverhalte ergänzt. Die BNetzA hat mehrfach eine straffere Verfahrensführung angekündigt. Eine Veröffentlichung der finalen Erhebungsbögen ist für Februar angekündigt.

Wesentliche Neuerungen in der Konsultationsfassung:

Alle Netzbetreiber innerhalb eines Konzernverbunds müssen einen sogenannten Dienstleisterbogen für eine Leistung abgeben, auch wenn nur für einen Netzbetreiber der entsprechende Dienstleister die Schwelle von 5 Prozent des Ausgangsniveaus (abzgl. vorgelagerter Netzkosten und vermiedener Netzentgelte) überschritten hat.
Der Detailierungsgrad für den Nachweis des kalk. Anlagevermögens sowie der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (Fokus Personalzusatzkosten) hat weiter zugenommen.

Netzbetreiber stehen vor der Herausforderung, individuelle Argumentationen für die teilweise hohen Kostensteigerungen bei den Inputpreisen zu entwickeln, sowie die eigene Erlös- und Kostensituation in den zunehmend komplexeren Erhebungsbögen fehlerfrei umzusetzen.

Bei Interesse zu unserem Dienstleistungsportfolio zur Kostenprüfung Strom sprechen Sie gerne Herrn Sebastian Offermann oder Herrn Christoph Mucha an.

Sie erreichen uns unter:
Christoph Mucha – Tel.: 02241.107 – 439, Mail christoph.mucha@kvk-kompetenzzentrum.de
Sebastian Offermann – Tel.: 02241.107 – 251, Mail sebastian.offermann@kvk-kompetenzzentrum.de