Allgemein
Monatsrückblick Oktober 2026
Während bei allen die Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte und bei einigen durch die Landesregulierungsbehörden regulierten Gasnetzbetreiber die Einreichung der Kostenprüfung Gas das Tagesgeschäft im Oktober bestimmten, beschäftigt sich die Bundesnetzagentur unter anderem schon intensiv mit den Vorbereitungen und der Datenerhebung für die Kostenprüfung Strom im nächsten Jahr. Gesetzgeber und Regulierungsbehörden treiben damit die regulatorischen Weichenstellungen für die Netzbranche unvermindert voran.
Im Strombereich leitet die BNetzA mit dem Konsultationsverfahren zur Erhebung von Last-, Struktur- und Absatzdaten die Vorbereitung der fünften Regulierungsperiode ein. Parallel setzen das Bund-Länder-Eckpunktepapier zur Infrastrukturfinanzierung sowie die Veröffentlichung der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte und Umlagen für 2027 wesentliche Rahmenbedingungen für die Stromversorgungsnetze. Mit der Veröffentlichung der aktuellen Netzausbaupläne der Verteilnetzbetreiber rückt zudem der mittel- und langfristige Ausbau der regionalen Stromnetze in den Fokus. Ergänzt werden diese Entwicklungen durch den Registrierungsaufruf für den neuen BNetzA Data Hub.
Auch im Gassektor verändern neue Vorgaben die rechtlichen und finanziellen Anforderungen der Betreiber. Mit der KOMET-Festlegung schafft die BNetzA einen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung volatiler Betriebskosten zur Erfüllung der EU-Methanverordnung. Hinzu kommen Fortschritte beim Wasserstoffhochlauf mit einheitlichen Reservierungsbedingungen im Wasserstoff-Kernnetz und einem Zehn-Maßnahmen-Paket des BMWE.
Themen im Oktober
Datenabfrage der Bundesnetzagentur zum Effizienzvergleich der Strom-Verteilernetzbetreiber
Die Bundesnetzagentur hat unter dem Aktenzeichen BK8-26-04#13 das Konsultationsverfahren zur Erhebung von Last-, Struktur- und Absatzdaten des Geschäftsjahres 2026 eingeleitet, um den Effizienzvergleich für die fünfte Regulierungsperiode Strom vorzubereiten. Das Bewertungsmodell unterscheidet grundlegend zwischen Aufwandsparametern aus der Kostenprüfung und messbaren Vergleichsparametern zur Abbildung der individuellen Versorgungsaufgabe sowie der Gebietseigenschaften. Die Festlegung richtet sich an alle Verteilernetzbetreiber im Regelverfahren, während Teilnehmer am vereinfachten Verfahren, Kleinstnetzbetreiber und Betreiber geschlossener Verteilernetze ausgenommen sind. Im Vergleich zur vorangegangenen Regulierungsperiode wird die Datenerhebung durch den Entfall von Angaben zu Versorgungsflächen, Bevölkerungszahlen, unterjährigen Netzübergängen im Basisjahr und EEG-Testaten strukturell vereinfacht. Neu aufgenommen wurden dagegen spezifische Datenpunkte zu den Redispatchkosten sowie Parameter zur Abbildung des vorausschauenden Netzausbaus.
Betroffene Netzbetreiber und Wirtschaftskreise konnten bis zum 26. Oktober 2026 Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf sowie zu den dazugehörigen Anlagen (Definitionskatalog V1 und Erhebungsbogen V2) abgeben. Für Stromnetzbetreiber im Regelverfahren läuft die Frist zur vollständigen und verschlüsselten Übermittlung der Erhebungsbögen über das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur voraussichtlich bis zum 30. April 2027. Etwaige GIS-Daten zum Leitungsverlauf sind parallel über den BSCW Social Server im vorgegebenen Format zu übermitteln und werden aus Sicherheitsgründen nach Übertragung vom Server gelöscht. Nach Abschluss des Verfahrens stellt die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern vorbefüllte Erhebungsbögen mit Altdaten aus der vierten Regulierungsperiode bereit, um die Datenabgabe zu erleichtern.
Stromnetzbetreiber, die eine Teilnahme am vereinfachten Verfahren oder den Status als Kleinstnetzbetreiber nutzen möchten, müssen den entsprechenden Antrag bis zum 31. März 2027 stellen. Aktuell ist der wirtschaftliche Schwellenwert, der die Antragsberechtigung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren definiert, jedoch noch nicht öffentlich bekannt.
Festlegung KOMET zu volatilen Kosten der EU-Methanverordnung für Gasnetzbetreiber
Die Beschlusskammer 9 der BNetzA hat am 27. Oktober 2026 mit dem Beschluss KOMET (Aktenzeichen BK9-26/620-1 bis BK9-26/620-5) festgelegt, dass operative Aufwendungen der Gasnetzbetreiber zur Erfüllung der europäischen Methanverordnung als volatile Kosten im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV in der 4. Regulierungsperiode anerkannt werden. Der Adressatenkreis umfasst alle Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur sowie im Rahmen der Organleihe für die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein. Der anerkannte Kostenkatalog beinhaltet operative Ausgaben für die Überprüfung des Rohrnetzes im Rahmen des LDAR-Programms (Leckerkennung und -reparatur), für die Emissionsquantifizierung, für die Klassifizierung und Reparatur von Leckstellen sowie für Nachmessungen und für Maßnahmen zur Vermeidung von Ausblasen und Abfackeln, wie etwa das Umpumpen bei Instandhaltungsarbeiten. Reine Verwaltungskosten, Schulungsaufwände sowie allgemeine Berichts- und Dokumentationspflichten fallen hingegen nicht unter die Regelung, da sie über das reguläre Budget abgedeckt seien. Investitionsbedingte Kapitalkosten, etwa für technische Geräte wie Gasspürgeräte, sind gemäß Verordnung von den volatilen Kosten ausgeschlossen und stattdessen über den regulären Kapitalkostenaufschlag geltend zu machen.
Die Berücksichtigung der anerkannten Betriebskosten erfolgt über die reguläre Anpassung der Erlösobergrenzen im Rahmen der Regulierungskontoabrechnung. Während Maßnahmen zu LDAR, Quantifizierung und Umpumpen größtenteils erstmals anfallen, werden Kosten für Leckreparaturen nachträglich gesondert im Regulierungskontoverfahren abgegrenzt. Netzbetreiber müssen die entstandenen Ist-Kosten der jeweiligen Bezugsjahre im Wege einer transparenten Kostenstellenrechnung nachweisen und mit dem Basisjahr 2020 abgleichen, woraufhin Differenzen annuitätisch über drei Jahre verteilt werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 5. August 2024 und ist vorerst bis Ende der 4. Regulierungsperiode, 31. Dezember 2027, befristet.
Vorläufige Übertragungsnetzentgelte 2027, Förderung Infrastrukturfinanzierung, Data Hub, Netzausbaupläne und Wasserstoffhochlauf
Veröffentlichung der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte und Umlagen für 2027
Die Übertragungsnetzbetreiber haben das vorläufige Übertragungsnetzentgelt für 2027 mit 3,54 Cent pro Kilowattstunde kalkuliert, was das zeitnahe Inkrafttreten des geplanten Bundeszuschusses aus dem Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 5,525 Milliarden Euro voraussetzt. Ohne diese gesetzliche Absicherung bis zum 7. Dezember 2026 würde das Entgelt auf 6,52 Cent pro Kilowattstunde steigen. Zudem wurden die netzentgeltbasierten Umlagen für 2027 veröffentlicht, wobei die KWKG-Umlage bei 0,451 Cent pro Kilowattstunde, die Offshore-Netzumlage bei 1,143 Cent pro Kilowattstunde und der Aufschlag für besondere Netznutzung bei 2,027 Cent pro Kilowattstunde liegen.
Bund-Länder-Eckpunktepapier und Förderprogramm NRW.BANK.Energienetze zur Infrastrukturfinanzierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen und die Energieministerkonferenz haben ein gemeinsames Eckpunktepapier verabschiedet, um den immensen Investitionsbedarf in Stromverteil- und Wärmenetze sowie Erzeugungsanlagen und Speichern von über 300 Milliarden Euro bis 2045 abzusichern. Neben dem Deutschlandfond über die KfW, obliegt die länderspezifische Umsetzung den Landesförderinstituten.
Beispielsweise wurde im Oktober die konkrete Umsetzung für das Land Nordrhein-Westfalen ab Anfang 2027 veröffentlicht. Das Förderprogramm soll über die NRW.BANK umgesetzt werden und kommunalen Energieversorgern Nachrangdarlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro zur Deckung von bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten je Vorhaben zur Verfügung stellt.
Registrierungsaufruf der Bundesnetzagentur für den neuen BNetzA Data Hub
Die BNetzA bittet alle Unternehmen des deutschen Energiemarktes, die ihre Erhebungsbögen zum Energiemonitoring bislang über das Portal MonEDa eingereicht haben, dringend um den Abschluss ihrer Registrierung im neuen Data Hub bis spätestens 20. November 2026. Die zentrale Anwendung dient künftig als einheitlicher Übermittlungsweg für Erhebungen, wobei die Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto erfolgt. Da die Beantragung des erforderlichen ELSTER-Organisationszertifikats mehrere Tage in Anspruch nimmt, betont die Behörde, dass eine verzögerte Registrierung im späteren Erhebungsverfahren keinesfalls als Grund für eine Fristverlängerung anerkannt wird und bei Fristüberschreitungen förmliche Auskunftsverfügungen drohen.
Veröffentlichung der Netzausbaupläne der Verteilnetzbetreiber
Zum 31. Oktober 2026 haben die größten Elektrizitätsverteilernetzbetreiber in Deutschland turnusgemäß die Entwürfe ihrer regionalen Netzausbaupläne (NAP) veröffentlicht. Die Pläne zeigen auf Basis der regionalen Szenarien den mittel- und langfristigen Bedarf an Netzoptimierung, -verstärkung, -erneuerung und -ausbau und berücksichtigen dabei insbesondere die Entwicklung von Erzeugung und Lasten. Auf der gemeinsamen Internetplattform werden die prognostizierten Ausbaubedarfe für die nächsten fünf und zehn Jahre sowie für das Zieljahr 2045 dargestellt. Marktteilnehmer und die Öffentlichkeit erhalten damit Einblick in die regionalen Netzentwicklungen und haben die Möglichkeit Stellung zu beziehen.
Wasserstoffhochlauf: Fortschritte beim Kernnetz und neue Impulse für den Markt
Mit dem vierten Marktinformationspaket der Kernnetzbetreiber gilt ab dem 5. November 2026 ein einheitliches Reservierungsentgelt in Höhe von 1/25 des Hochlaufentgelts (aktuelles HL-Entgelt: 25 €/kWh/h/a), was bundesweit transparente und verlässliche Bedingungen für die Reservierung von Transportkapazitäten schafft. Die hohe Dynamik des Markt-Hochlaufs spiegelt sich bereits in über 6 GW vertraglich reservierten Ein- und Ausspeisekapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz wider.
Parallel dazu adressiert das aktuelle Zehn-Maßnahmen-Paket des BMWE gezielt den Infrastrukturaufbau und erleichtert die Transformation von Verteilernetzen im Rahmen des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Für Verteilnetzbetreiber bietet dieser verlässliche Rahmen eine wesentliche Orientierung, um die Schnittstellen zwischen regionalen Netzen und dem Fernleitungsnetz frühzeitig abzustimmen und die lokale Wasserstoffversorgung zukunftssicher zu planen.
Wichtige Termine auf einem Blick
15. November 2026 – Quartalsweise Meldung zu Lieferantenwechseln
31. Dezember 2026 – Antrag Regulierungskonto 2025
01. Januar 2027 – Veröffentlichung Netzentgelte & Information zur Anpassung
01. Januar 2027 – Anpassung EOG