Allgemein
Monatsrückblick Juni 2025
der Juni bringt zahlreiche neue Konsultationen der Bundesnetzagentur auf den Weg, mit unmittelbarer Relevanz für Netzbetreiber aus dem Strom- und Gassektor.
BNetzA leitet Verfahren zur Abschaffung der Singularität ein
Am 10. Juni 2025 hat die Bundesnetzagentur das Festlegungsverfahren BK8-25-003-A eröffnet, um das Entgeltprivileg für singulär genutzte Betriebsmittel nach § 19 Abs. 3 StromNEV abzuschaffen. Die Regelung erlaubt bislang reduziertes Netzentgelt, wenn bestimmte Betriebsmittel ausschließlich von einem Netznutzer verwendet werden. Der Festlegungsentwurf sieht eine Abschaffung in zwei Stufen vor:
• | ab dem 1. Januar 2026 für Netzbetreiber (Weiterverteiler) | |
• | für alle anderen Netznutzer endet die Regelung mit dem Auslaufen der StromNEV zum 31. Dezember 2028. |
Die BNetzA kritisiert, dass das Privileg zunehmend durch strategische Umstrukturierungen auf höhere Netzebenen ausgenutzt werde, ohne dass ein tatsächlicher Direktleitungsbau vermieden werde, was eigentlich das Ziel der Regelung war.
Für viele mittelständische Unternehmen, die erhebliche Investitionen auf Grundlage der bisherigen Regelung getätigt haben, wäre dies ein spürbarer Verlust. Eine Nachfolgeregelung ab 2029 wird lediglich „geprüft“.
Frist für Stellungnahmen: bis 8. Juli 2025
Exklusivinterview mit Barbie Haller (BNetzA)
Barbie Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, erläutert im Interview die Eckpunkte des neuen Regulierungssystems, das am 18. Juni vorgestellt wurde. Sie betont, dass das System ausgewogen zwischen Netzbetreiber- und Kundeninteressen gestaltet ist.
Wichtige Punkte:
• | Änderungen seit Januar: Weiterentwicklung von Bausteinen wie WACC und jährlichem Opex-Aufschlag. | |
• | Zeitplan: Fertigstellung des neuen Anreizregulierungssystems bis Ende 2025, damit Gaskostenprüfung 2026 erfolgen kann. | |
• | Kritik der Netzbetreiber: Haller weist darauf hin, dass nicht alle Argumente übernommen werden können. | |
• | Effizienzvergleich & Kapitalverzinsung: Anpassungen mit positiven wie negativen Auswirkungen für Netzbetreiber. | |
• | Regulierungsperiode: Verkürzung von fünf auf drei Jahre zur schnelleren Reaktion auf Entwicklungen. | |
• | Opex-Anpassung: Ausschließlich für Netzbetreiber in der Sparte Strom im Regelverfahren vorgesehen. | |
• | Bürokratieabbau: Vereinfachung der Kapitalkostenberechnung durch den WACC. | |
• | Redispatchkosten: Künftig im Effizienzvergleich berücksichtigt, um Anreize für vorausschauenden Netzausbau zu schaffen. | |
• | Qualitätsregulierung: Kommt voraussichtlich nicht vor Ende 2025, da bei kleineren Netzbetreibern noch Daten fehlen. | |
• | Transparenz bei Energiewendekompetenz: Geplant ist zunächst die Veröffentlichung von Parametern, ein finanzielles Anreizsystem könnte in einem späteren Schritt folgen. |
Haller betont, dass das neue System darauf abzielt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Netzbetreiber und der Kunden zu schaffen.
RAMEN Strom & RAMEN Gas – Start der Konsultation
Am 18. Juni 2025 eröffnete die Große Beschlusskammer Energie die Konsultationen zu den Festlegungsverfahren RAMEN Strom (GBK-25-01-1#1) und RAMEN Gas (GBK-25-01-2#1). Grundlage ist der veröffentlichte Sachstand vom 16. Januar 2025. Stellungnahmen sind bis zum 30. Juli 2025 möglich.
Zum aktuellen Stand des NEST-Prozesses laden Sie Tobias Dröge und Kevin-Jan Groß am 15. Juli 2025 zu einer internen Informationsveranstaltung ein; Im Fokus stehen RAMEN, StromNEV und GasNEV sowie deren Zusammenspiel im Gesamtregulierungsrahmen. Eine Anmeldung ist möglich unter: Update Regulierungsrahmen – Überblick NEST-Gesamtprozess Webinar
Hintergrund:
- Ursprünglich unter dem Verfahren GBK-24-01-3#3 zusammengefasst, wurden Strom- und Gasbereich nun getrennt behandelt.
- RAMEN Strom richtet sich an Elektrizitätsverteilernetzbetreiber, RAMEN Gas an Gasverteil- und Fernleitungsnetzbetreiber.
OPEX-Anpassungsfaktor:
Ein zentrales neues Element für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber im Regelverfahren der 5. Regulierungsperiode. Die Grundzüge finden sich im Entwurf RAMEN Strom (Tenorziffer 3.2). Eine eigenständige Festlegung wird folgen.
StromNEF & GasNEF – Konsultation zur Ermittlung des Ausgangsniveaus
Ebenfalls am 18. Juni 2025 startete die Bundesnetzagentur die Konsultation zu den Festlegungsentwürfen StromNEF und GasNEF. Sie betreffen die Ermittlung des Ausgangsniveaus für Verteil- und Fernleitungsnetzbetreiber. Stellungnahmen sind ebenfalls bis zum 30. Juli 2025 möglich.
Ankündigung zentraler Methodenentwürfe – KW 27 (ab 30.06.2025)
Folgende Methodenentwürfe werden mit je sieben Wochen (18.08.2025) Konsultationsfrist veröffentlicht:
• | Kapitalverzinsung | |
• | Effizienzvergleich | |
• | Sektoraler Produktivitätsfaktor |
Neuigkeiten aus der KVK:
Willkommen im Team! 🌱
Seit Juni 2025 verstärken zwei neue Kolleginnen unser Team: Marie Nolte und Katharina Löhr. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Wechsel in der Geschäftsführung 🤝
Zum 1. Juli 2025 hat Timo Unkel die Geschäftsführung der KVK Kompetenzzentrum Verteilnetze und Konzessionen GmbH übernommen. Gemeinsam mit Peter Zölde wird er die KVK künftig leiten. Der bisherige Geschäftsführer, Sebastian Offermann, ist zeitgleich zur Westerwald Netz GmbH gewechselt, wo er die Leitung des Bereiches Regulierungsmanagment/Netzwirtschaft übernommen hat. Der KVK bleibt er jedoch als Principal Consultant und Prokurist erhalten und bringt sein Fachwissen insbesondere im Bereich Regulierung weiterhin aktiv in Projekte ein. Einen Rückblick auf die geleistete Arbeit von Sebastian Offermann, persönliche Stimmen zum Wechsel sowie einen Ausblick auf die künftige Ausrichtung der KVK finden Sie im ausführlichen Beitrag unter: Personelles: Wechsel in der Geschäftsführung zum 1. Juli 2025