Allgemein
Monatsrückblick Mai 2025
Nach einem vergleichsweise ruhigen April bringt der Mai wegweisende Entwicklungen, sowohl für die Netzpraxis als auch für Speicherbetreiber.
BGH-Verhandlung zur Erhebung von BKZ bei Batteriespeichern ⚖️
Am 27. Mai 2025 verhandelte der Bundesgerichtshof zur Frage, ob Netzbetreiber bei netzgekoppelten Batteriespeichern Baukostenzuschüsse auf Grundlage des Leistungspreismodells erheben dürfen. Hintergrund ist ein Fall, in dem ein Speicher ausschließlich über das öffentliche Netz laden und einspeisen sollte. Das OLG Düsseldorf hatte im Dezember 2023 entschieden, dass Speicher technisch anders einzuordnen sind als klassische Letztverbraucher und daher keine BKZ nach dem üblichen Modell zahlen müssen.
In der mündlichen Verhandlung deutete sich jedoch an, dass der BGH dem folgen könnte, was die Bundesnetzagentur bereits 2022 vertreten hatte: eine grundsätzliche Erhebung von BKZ auch bei Speichern sei zulässig. Eine Entscheidung wurde noch nicht verkündet, das Urteil soll am 15. Juli 2025 folgen. Sollten BKZ zulässig bleiben, hätte das Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und die künftige Behandlung großer Speicherprojekte.
AgNes – Reformüberlegungen zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik 📊
Mit dem Konzeptpapier AgNes („Allgemeine Netzentgeltsystematik“) präsentiert die Bundesnetzagentur erste Überlegungen für eine grundlegende Neuausrichtung der Netzentgelte. Diskutiert werden unter anderem Einspeiseentgelte für Anlagenbetreiber sowie eine Reform der Baukostenzuschüsse als ergänzendes oder alternatives Instrument. Für Eigenversorger und Prosumer – auch auf höheren Netzebenen – ist ein verpflichtender Grundpreis vorgesehen. Der klassische Leistungspreis könnte durch einen Kapazitätspreis ersetzt werden, der sich an vorab bestellten Netzkapazitäten orientiert. Weitere Ansätze betreffen dynamische, zeit- und ortsabhängige Netzentgelte sowie die bundesweite Vereinheitlichung auf Verteilnetzbetreiber-Ebene.
Die Bundesnetzagentur eröffnete am 2. und 3. Juni in Bonn die Diskussion über eine moderne effiziente Netzentgeltsystematik Strom. Stellungnahmen zum Diskussionspapier können bis zum 30. Juni 2025 abgegeben werden. (Bundesnetzagentur – Termine). Alle Informationen können unter folgendem Link nachgelesen werden: Bundesnetzagentur – Festlegungsverfahren AgNes
Ebenfalls neu: Die Bundesnetzagentur unterscheidet künftig zwischen einem Rahmen Strom und einem Rahmen Gas, um technologiespezifische Unterschiede besser zu adressieren. Diese Differenzierung wurde am 21. Mai 2025 vorgestellt.
Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas – 4. Regulierungsperiode 📉
Am 21. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode auf 0,87 % festgelegt. Dies bedeutet eine Verschärfung gegenüber der Vorperiode (+0,38 Prozentpunkte) und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Netzbetreiber kritisieren insbesondere die methodische Herleitung, die Auswahl der Datenbasis sowie die mangelnde Berücksichtigung aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen.
Die Entscheidung stößt daher auf erhebliche rechtliche Bedenken. Eine Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf wird vorbereitet.